letzte Kommentare / Das mit der "Querfront"... kristof / Ich hatte nach dem... chat atkins / Huhu, Herr Chat.... kristof


20
November
So herum wird ein Schuh daraus
Das Drängen der Verleger auf ein ominöses Leistungsschutzrecht ist schon im Ansatz falsch angelegt. Hier ein konstruktiver Gegenvorschlag:

"§ 1: Jeder, der ein kommerzielles Verlagserzeugnis bekannter macht, der in seinem Medium darauf hinweist, es verlinkt, zitiert oder Leseempfehlungen gibt, oder ihm auf eine andere Art mehr Publizität in der Öffentlichkeit verschafft, muss von Seiten der Verlage für seine Dienstleistung auch angemessen entschädigt werden."

Alle folgenden Paragraphen leiten sich von diesem Grundsatz ab ...

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