letzte Kommentare / Das mit der "Querfront"... kristof / Ich hatte nach dem... chat atkins / Huhu, Herr Chat.... kristof


28
September
Die Gleichung selbst ...
... ist nicht zu verändern? Dann fingere einfach an den Prämissen herum. Nimm also statt 20 % wie bisher, einfach nur noch die untersten 15 % der Einkommen als Berechnungsgrundlage. Schon 'stimmt' die Gleichung wieder. Weil sie das alte Ergebnis liefert ...

"Offenbar hat man die Bezugsgruppe, die Gegenstand des Karlsruher Urteils war, nämlich gravierend verändert." Wer sich über den real existierenden Irrsinn bei der Berechnung der neuen Hartz IV Sätze informieren will, sollte dem angegebenen Link folgen. Nebenbei: Etwa 30 % der Bezieher erhalten Hartz IV, obwohl sie täglich arbeiten. So viel zum volksverdummenden 'Lohnabstandsgebot' ...

 
 
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