letzte Kommentare / Das mit der "Querfront"... kristof / Ich hatte nach dem... chat atkins / Huhu, Herr Chat.... kristof


15
April
Ih, wie gemein!
Anwälte sind doch keine gewöhnlichen Menschen wie du und ich: "Mit drei Grundsatzurteilen hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden: Festangestellte Unternehmensjuristen dürfen sich, auch wenn sie eine Zulassung als Rechtsanwalt besitzen, nicht mehr von der Versicherungspflicht im staatlichen System befreien lassen. Sie müssen folglich, wie jeder gewöhnliche Angestellte, in die gesetzliche Rente einzahlen."

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