letzte Kommentare / Das mit der "Querfront"... kristof / Ich hatte nach dem... chat atkins / Huhu, Herr Chat.... kristof | |
07
Oktober
Techno ...
... dürfte gern noch höher versteuert werden: "Im Rahmen der Vergnügungssteuer müssen Clubs und Diskotheken ihren Umsatz der Eintrittsgelder regulär mit 19% versteuern. Die Ausnahme bilden Konzerte, die aufgrund einer gut gemeinten Steuersubvention mit nur 7% versteuert werden müssen." Knapper formuliert: Es ist keine Kunst, Musik aufzulegen, die keine ist ...
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