letzte Kommentare / Das mit der "Querfront"... kristof / Ich hatte nach dem... chat atkins / Huhu, Herr Chat.... kristof | |
05
August
Spät kommt sie, doch sie kommt ...
... unsere Rechtsprechung, den neuen Kommunikationsverhältnissen auf die Spur:
"In den wogenden Kampf um Störerhaftung und die Mitverantwortung von Blog- und Forenbetreibern für justiziable Beiträge Dritter hat sich jetzt das Amtsgericht Frankfurt/Main eingeschaltet. In einem aktuellen Urteil wurden Administratoren von der Verpflichtung freigesprochen, Kommentare vor ihrer Veröffentlichung generell auf ihre Rechtskonformität hin zu überprüfen. Denn auch Blogs und Foren stünden unter dem Schutz von Presse- und Meinungsfreiheit." Via: JakBlog
Wie eben bereits bei mad.blogger geäußert:
Sehr interessant. Doch dann geht's schon los: Wer brav und gesetzeskonform ein Impressum anlegt und dabei auf § 5 TMG etc. verweist – beispielsweise ein Journalist, der privat bloggt, aber seine Urheberrechte gewahrt wissen will –, der unterliegt dann wieder der Haftung? Wer aufs Impressum verzichtet, handelt gesetzeswidrig. Höchst kompliziert.
chat atkins
(link
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Naja - zunächst einmal ist es schon ein Fortschritt, dass ich nicht für die Häufchen hafte, die andere eventuell in meinem Blog absetzen.
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