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27
April
Ethnopluralismus ...
... ist der neue Ausdruck der Rechten für 'völkisch'. Gemeint ist nach wie vor das Gleiche: Bayern den Bayern, Deutschland den Deutschen, Pommern den Pomeranzen, Spanien den Spaniels ...
Nicht nur das. Damit wird letztlich die seit der Aufklärung feststehende Definition der Menschenrechte außer Kraft gesetzt, auf der auch das Grundgesetz beruht. "Ethnopluralisten" beanspruchen folgerichtig nur "völkische" Rechte, z.B. für Deutsche. Damit aber erweisen sie sich als üble Rassisten und Feinde sowohl der Humanität wie auch unserer Verfassung.
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