letzte Kommentare / Das mit der "Querfront"... kristof / Ich hatte nach dem... chat atkins / Huhu, Herr Chat.... kristof


13
Juni
Bayerische Landgerichtsordnung:
§ 1: Bayerische Gerichte irren sich nie.
§ 2: Sollten sie sich doch einmal irren, tritt automatisch § 1 in Kraft.

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