letzte Kommentare / Das mit der "Querfront"... kristof / Ich hatte nach dem... chat atkins / Huhu, Herr Chat.... kristof


24
Juli
Der Fall Mollath ...
... dürfte in 100 Jahren dann wohl zur allerseitigen Zufriedenheit aus natürlichen Gründen abgeschlossen sein: "Gustl Mollath muss in der Psychiatrie bleiben."

Richterschelte ist verboten - klar! Aber wie ist das mit Richterkeile?

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Die Begründung des Gerichts:

"Nicht ausreichend ist, wenn im Rahmen eines Urteilsverfahrens Fehler gemacht werden oder ein Urteil Sorgfaltsmängel erkennen lässt"

kommt einer Unfehlbarkeitserklärung nahe à la "Auch wenn wir Fehler gemacht oder geschlampt haben, ist das noch lange kein Grund, das zu korrigieren." Erschreckend.
 
Mit "nicht ausreichend" wäre ich damals von der Schule geflogen ...
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