letzte Kommentare / Das mit der "Querfront"... kristof / Ich hatte nach dem... chat atkins / Huhu, Herr Chat.... kristof


24
Juli
Fassen wir mal zusammen:
Da hat also ein 'Ehrenmann' im vollen Bewusstsein der Strafbarkeit den Staat in erklecklichem Maße beraubt. Weil sein Hehler, die Bank also, ihn nicht vor der Schmiere gewarnt habe, will er jetzt diesen Hehler für den Schaden - also für die beschlagnahmte Diebesbeute - vollumfänglich haftbar machen: Im Urteil hieß es, die LGT habe „den Kläger pflichtwidrig zu spät vom Datendiebstahl informiert und ihm dadurch eine strafbefreiende Selbstanzeige verunmöglicht“. Diese Auffassung kippte nun das Obergericht. Nun gut, haken wir's ab - ein White-Collar-Krimineller mit schmutzigen Manschetten hat ein schwerst verdrehtes Rechtsverständnis entwickelt ... denn nach dieser Logik käme jeder Bankräuber umstandslos wieder auf freien Fuß, sofern er nur für seine Sore eine willige Geldwäscherei fände.

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