letzte Kommentare / Das mit der "Querfront"... kristof / Ich hatte nach dem... chat atkins / Huhu, Herr Chat.... kristof | |
28
September
Die Gleichung selbst ...
... ist nicht zu verändern? Dann fingere einfach an den Prämissen herum. Nimm also statt 20 % wie bisher, einfach nur noch die untersten 15 % der Einkommen als Berechnungsgrundlage. Schon 'stimmt' die Gleichung wieder. Weil sie das alte Ergebnis liefert ...
"Offenbar hat man die Bezugsgruppe, die Gegenstand des Karlsruher Urteils war, nämlich gravierend verändert." Wer sich über den real existierenden Irrsinn bei der Berechnung der neuen Hartz IV Sätze informieren will, sollte dem angegebenen Link folgen. Nebenbei: Etwa 30 % der Bezieher erhalten Hartz IV, obwohl sie täglich arbeiten. So viel zum volksverdummenden 'Lohnabstandsgebot' ...
chefarztfrau
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Nur so zur Kenntnisnahme
Zitat aus dem Interview:
"Im Karlsruher Urteil steht, dass der gesetzliche Leistungsanspruch so ausgestaltet sein muss, dass er stets den gesamten Bedarf jedes individuellen Grundrechtsträgers deckt. Damit ist das sogenannte Lohnabstandsgebot tot." - Tooot!!!
Ich druck's gleich 546x aus, laß es rahmen und direkt an die CDUFDPSPDB90-Abgeordnetenbüros ausliefern mit Empfehlung zum Übersbetthängen.^^
Etwa 30 % der Bezieher erhalten Hartz IV, obwohl sie täglich arbeiten.
Das ist der eigentliche Skandal!
schwanengesang
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"Nimm also statt 20 % wie bisher, einfach nur noch die untersten 15 % der Einkommen als Berechnungsgrundlage. "
Ne, ich glaub das ist falsch. Die 100% Leistungsempfänger, also all jene die NICHT aufstocken und nur von Alg2 etc leben, gehören ja zu den untersten 20% der Einkommen und werden deshalb nicht in die Referenzgruppe aufgenommen. Demnach müsste der Grundbedarf der untersten 20% mit "nur" Alg2-Empfängern also NOCH niedriger liegen als der der untersten 15%. Noch schlimmer dürfte es wohl werden, wenn man die "realen" 20% als Vergleichsmaßstab heranzieht, also auch jene die keiner offiziellen Arbeit nachgehen und nicht Alg-2-Empfänger sind und sich in prekärer Schwarzarbeit etc durchschlagen.
chat atkins
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Bullshit - Hartz-IV-Empfänger (vormals Sozialhilfe) waren von der Berechnung schon immer ausgenommen.
schwanengesang
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Gut, wenn das schon immer so war, dann ist es natürlich in der Tat eine weitere Absenkung.
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