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18
Juni
Positive Diskriminierung
Im Nationalsozialismus wurden bekanntlich homosexuelle Männer verfolgt, homosexuelle Frauen jedoch nicht. Trotzdem darf das Denkmal für die Verfolgung homosexueller Menschen im Nationalsozialismus nicht einfach so unparitätisch verfahren und die Qualen der gemeinerweise unverfolgten Lesben stillschweigend vergessen:
'Im Nationalsozialismus konzentrierte sich die Verfolgung aufgrund von Homosexualität auf Männer. Dafür steht das Startvideo eines küssenden Männerpaares. Der nunmehr beabsichtigte Videowechsel im Zwei-Jahres-Rhythmus gestattet es aber auch, Bilder von Frauen zu zeigen ... Dieser Vorschlag wird der jüngsten Kritik gerecht, dass die Lesben bei dem bisherigen Entwurf ausgegrenzt seien'. Tschaja - und was interessiert uns schon die wahre Geschichte? Ihr Leiden sei unvergessen! Diskriminierend verfährt aber auch die Werbewirtschaft. Jung von Matt - übernehmen Sie: 'Alle Welt ist schwul aber kaum jemand lesbisch'. Bild: Stock.xchng 363795
Liebe Kinderinnen und Kinder
Das ist derselbe Ungeist der Gleichstellung auf Deibel komm raus, der zum Beispiel eine "Bibel in gerechter Sprache" erschafft, in der völlig ahistorisch von "Hohepriesterinnen" und sonstigem Mumpitz die Rede ist.
Was kümmert uns das Wort Gottes, solange die Frauenbeauftragte zufrieden ist... "die Qualen der gemeinerweise unverfolgten Lesben stillschweigend vergessen"
Ich habe selten eine so katastrophale Bemerkung zum Thema gelesen. Die Diskriminierung und Verfolgung von lesbischen Frauen ist eher eine "unsichtbare". Lesbische Frauen wurden im Nationalsozialismus verfolgt aber eben nicht als Homosexuelle sondern als Asoziale ("Schwarzes Dreieck"), was ihnen dann unter anderem den Aufenthalt in sogenannten SS-Bordellen einbrachte. Das dies wenig bekannt ist, ist ein Teil der Diskriminierung von lesbischen Frauen. Vielleicht sollt man sich, wenn man keine Ahnung hat, in der Wortwahl zurückhalten!
chat atkins
(link
)
Nun ja:
' (...) Frauen wurden nicht wegen ihrer Homosexualität verfolgt. In Deutschland fielen sie nicht unter den Homosexuellenparagraphen 175, obwohl NS-Juristen dieses immer wieder diskutiert haben. Der überkommene geschlechtsneutrale § 129 b des österreichischen Strafrechts behielt allerdings auch während des Anschlusses seine Gültigkeit.[4] Die von Claudia Schoppmann untersuchten Gerichtsurteile gegen Frauen aufgrund dieses Paragraphen blieben jedoch in Zahl und Strafmaß unbedeutend, zumeist wurde nicht einmal die Mindeststrafe des Gesetzestextes verhängt und die Strafe zur Bewährung ausgesetzt.[5] Zu den häufig kolportierten Gerüchten, Lesben seien unter einem Vorwand - beispielsweise als „Asoziale“ - in ein Konzentrationslager eingewiesen worden finden sich keine Belege.[6][7] Finden sich in den Akten der Konzentrationslager Hinweise auf lesbisches Verhalten, so beziehen sich diese in allen Fällen auf Frauen, deren offizieller Haftgrund für sich genommen den Nazis Verfolgungsgrund genug gewesen ist. (...)' Wissen Sie - ich formuliere manchmal vielleicht ein wenig 'flapsig'. Sachlich gibt es aber nur selten was zu meckern ... |