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13
Juli
"Asse ist ein Fall fürs Bundeskriminalamt" -
- schon richtig, liebe Leute vom 'Stern'. Aber weshalb die Anführungsstriche um diese doch zutreffende und höchst einsichtige Überschrift? Wer ein genehmigtes Forschungsprojekt quasi von vornherein als ungenehmigtes Endlager anlegt - Abschütten, Dichtschütten, Kopfschütteln - und darüber wider besseres Wissen mit Unterstützung von Atomlobby-Professoren die Öffentlichkeit täuscht, der scheint mir doch zumindest einer kriminaltechnischen Aufklärung seines Forschungsverhaltens würdig:

"Tatsächlich belegen die alten Gerichtsakten, wie von Anfang versucht wurde, sich um ein Planfeststellungsverfahren oder die hoheitliche Aufsicht des Bundes zu mogeln. Immer wieder betont der Betreiber da, die Rückholung der Abfälle sei "prinzipiell nicht ausgeschlossen", um den Status als Versuchsendlager zu wahren. Professoren behaupteten gar, die Anlage sei "vollkommen dicht und trocken", obwohl Papiere der Bundesregierung schon damals vor Wasser "aus grundwasserführenden Schichten" warnen und sogar über das Laugenvorkommen auf der 750-Meter- Sohle berichten. Genau dort, wo heute die Pfütze mit dem unerklärlich hohen Cäsiumgehalt ist."

Oder kann ein Professor als Gutachter schon qua Titel gar nicht kriminell werden? Oder wegen Blindheit belangt?

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Das war wohl zu einer Zeit, als ein Professor noch etwas zu sagen hatte, als noch tausendjährig galt.
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