letzte Kommentare / Das mit der "Querfront"... kristof / Ich hatte nach dem... chat atkins / Huhu, Herr Chat.... kristof


17
Juli
Die Vernunft kehrt zurück ...
... und auch für das angestrebte Leistungsschutzrecht der Verleger sieht's in der Folge gar nicht so gut aus:

„Das Klauen von Ideen ist keine Urheberrechtsverletzung“, spitzte es der Vorsitzende Richter Joachim Bornkamm zu. Insofern ist eine Wiedergabe fremder Inhalte in eigenen Worten urheberrechtlich erlaubt. Ebenso dürfen Textpassagen aus fremden Werken grundsätzlich zitiert werden, solange die Herkunft angegeben wird und eine geistige Auseinandersetzung mit der Vorlage erkennbar ist. ... Dies gelte auch, wenn Perlentaucher teils in Zusammenfassungen die Quintessenz der Buchrezensionen mit eigenen Worten auf den Punkt bringe.

Was erlauben sich Justiz! Erst expropriiert man mit Total-Buy-Out-Verträgen die Autoren - und dann das! (Ende meiner 'geistigen Auseinandersetzung' mit dem Zitat)

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