letzte Kommentare / Das mit der "Querfront"... kristof / Ich hatte nach dem... chat atkins / Huhu, Herr Chat.... kristof


29
September
Textaufgabe:
Wenn eine alleinerziehende Mutter im Minimum alle zwei Monate zum Friseur muss, damit sie mit Aussicht auf Erfolg sich um Arbeit bemühen kann, wenn zugleich der neue Hartz-IV-Satz satte 1,28 Euro im Monat für diesen Friseurbesuch vorsieht, wie tief muss dann der Lohn ihrer Friseuse sinken, damit die alleinerziehende Mutter sich die erforderliche "Eigeninitiative" leisten kann?

"Wirklichkeitsnah" und "dem tatsächlichem Bedarf angemessen" müsse künftig der Regelsatz sein, sagte uns das Bundesverfassungsgericht. Tscha, liebe Tigerenten, dann mal fröhliches erneutes Scheitern!

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Deprimierend. Kein Wunder, dass sich viele wegen Depressionen ins SGB XII klagen.
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