letzte Kommentare / Das mit der "Querfront"... kristof / Ich hatte nach dem... chat atkins / Huhu, Herr Chat.... kristof | |
04
Oktober
Da die Steinhöfels dieser Welt ...
... immer mehr Einschreiben verschicken, und man jetzt auch schon die rechtliche Verantwortung für Fehler tragen soll, die eher auf Flickrs Seite zu suchen sind, frage ich mich, wie es eigentlich rechtlich mit einem Screen aussähe, der - nur unter anderem und ganz und gar zufälligerweise - auch das inkriminierenswerte Anwaltsbereicherungsfoto enthielte? Also so in etwa:
Ist das ein abmahnbedürftiger Küchenherd? Oder schlicht ein Screenshot einer öffentlich zugänglichen Internet-Page? Via: Blogs!
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