letzte Kommentare / Das mit der "Querfront"... kristof / Ich hatte nach dem... chat atkins / Huhu, Herr Chat.... kristof | |
01
April
Angesichts der Renitenz unserer Energieversorger ...
... möchte ich die schwatzgelbe Bundesregierung doch mal auf einen interessanten Artikel unseres Grundgesetzes hinweisen: ""Die Möglichkeiten einer Enteignung sind hingegen in Artikel 15 in Verbindung mit Art.14 Abs.3 des Grundgesetzes verankert. Dieser besagt: „Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden …“. Gut, die Aktionäre der großen EVU müssten dann nicht mehr für die Beseitigung ihrer atomaren Schweinerei aufkommen, aber das mussten sie ja bisher auch nicht ... und die Vergesellschaftung mit Hilfe und durch die FDP böte schon einen denkwürdigen Anblick.
Ach, das ist gar nicht nötig. Gegen renitente Energieerzeuger würden schon unabhängige und wirklich sorgfältige Kontrollen helfen. Wenn die AKW so überprüft und repariert würden, wie es eigentlich geboten wäre, dann würden die keine Sekunde mehr ans Netz gehen können.
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