letzte Kommentare / Das mit der "Querfront"... kristof / Ich hatte nach dem... chat atkins / Huhu, Herr Chat.... kristof


20
April
Vorschlag zur Güte:
Das Problem mit der Volksabstimmung in BaWü besteht in dem ominösen "Quorum", das von den CDU-Regierungen einst eingeführt wurde, um unangenehme Volksabstimmungen in Baden-Württemberg möglichst effektiv zu verhindern. Anders als in fast allen anderen Bundesländern genügt hier nicht die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, um einen Entscheid Für oder Wider herbeizuführen, sondern es müssen gleichzeitig mindestens auch ein Drittel der wahlberechtigten Gesamtbevölkerung geschlossen für einen Volksentscheid gestimmt haben ("Quorum"), sonst ist er durchgefallen.

Konkret heißt das: Nehmen wir an, nur 40 Prozent (eine durchaus realistische Zahl) der Wahlberechtigten beantwortete die Frage "Sind Sie gegen das Projekt S 21?" mit Ja oder Nein, der Rest bliebe dumpf zu Hause, weil ihm fern am Bodensee oder im Schwarzwald das Projekt am Mors vorbeigeht. Selbst, wenn dann eine Mehrheit der Engagierten gegen das Projekt stimmen würde, genügten schon 6,7 Prozent aller Wahlberechtigten, die konträr für S 21 stimmen, um das Projekt trotzdem fortzusetzen. Weil das Quorum von 33,3 Prozent aller Wahlberechtigten von den Gegnern eben nicht erreicht worden wäre.

Die Lösung bestünde meines Erachtens schlicht in einer Umkehrung der Frage: "Sind Sie gegen einen Kopfbahnhof K 21?" müsste sie nach dem erfolgten Regierungs- und Richtungswechsel lauten. Die undemokratische Idee, die dem Quorum zugrunde liegt, fiele dann den Initiatoren des Mammutprojektes auf die eigenen Füße ... das Problem, das nötige Quorum zu erzielen, läge gewissermaßen in ihrem Strafraum.

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das quorum ist doch aber auch in allen anderen bundesländern pflicht.
nur hamburg verzichtet darauf.
ich verstehe es als ein mittel, um dem interesse der gesamtbevökerung rechnung zu tragen.
eigentlich gut.
wie hoch es aber ist, ja, das ist sache der länder....und dann ein instrument um die abstimmung von vorne herein fast unmöglich zu machen.
 
Das hängt mit den unterschiedlichen 'Quoren' für Gesetzesänderungen und Verfassungsänderungen zusammen. Die Landesverfassung lässt sich überall nur mit erheblichen Quoren aushebeln, das ist richtig. Bei Gesetzesänderungen - wie es z. B. bei S 21 der Fall wäre - kennen Hamburg, Bayern, Hessen oder Sachsen gar kein Quorum, überall anderswo (ausgenommen das Saarland) liegt es erheblich niedriger ...
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