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08
April
Was bin ich blöd!
Ich dachte doch tatsächlich, diese Urheberrechte lägen bei den Autoren:

In Deutschland erneuerte der Vorstandsvorsitzende des Axel-Springer-Verlags, Mathias Döpfner, seine Forderung nach einem gesetzlichen Leistungsschutzrecht für Verlage.

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Döpfner ist ausübender Künstler!
"Der Laie neigt dazu, das Leistungsschutzrecht deshalb dem Urheberrecht zuzuordnen. Dies trifft aber nicht zu. Das Leistungsschutzrecht ist etwas ganz anderes. Urheber ist derjenige, der ein Werk erschafft (§ 7 UrhG: „Urheber ist der Schöpfer des Werkes“). Vereinfacht gesagt gehört zum Urheber respektive zum Urheberrecht eine kreative, eigenschöpferische Leistung. Das Leistungsschutzrecht ist das Recht des ausübenden Künstlers. Ausübender Künstler ist, wer ein Werk vorträgt oder aufführt oder bei dem Vortrag oder bei der Aufführung eines Werks künstlerisch mitwirkt (§ 73 UrhG)"
 
Aha: 'Die Welt' als 'theatro mundi' sozusagen. "Der Döpfner führt sich vielleicht auf" - das habe ich schon oft gedacht ... ;-)
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