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11
März
Siggi Flopp
Hej, diese höchstrichterliche Urteilsbegründung redet immerhin über Deutschlands allerletzte Hoffnung, über Siggi Pop, unseren Bundesumweltminister! Statt Recht zu sprechen, kommen diese Richter mit Tucholskys ollen Kamellen daher, wonach Satire ALLES dürfe:

«Voraussetzung für einen Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten ist ein Unterlassungsanspruch. Dieser setzt voraus, dass der Kläger durch die Art und Weise der Darstellung in rechtswidriger Weise in seinem Persönlichkeitsrecht einschließlich des Rechtes am eigenen Bild verletzt worden ist. Daran fehlt es, denn bei dem veröffentlichten Foto mit Bildunterschrift hat es sich um eine zulässige satirische Darstellung gehandelt, so dass dahinstehen kann, ob der Beklagte hierfür überhaupt als verantwortlich angesehen werden kann.»


Helau!

Und so drängt und tobt das Volk, wenn ihr großer Volkstribun, Siggi, der nicht so Siegreiche, spricht:

«Bravourös wurden Sigmar Gabriel und Oberbürgermeister der Stadt Lüneburg Ulrich Mädge von dem Fanfarenzug des Schützenvereins Oedeme und "historischen Persönlichkeiten", zur Bühne auf dem Marktplatz begleitet.»

"Schützenverein Ödeme" hat mir übrigens bravourös gut gefallen ...

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Später führte die örtliche Volkstanzgruppe "Krampfader Schlesien 05" noch ein Tänzchenum den Scheiterhaufen auf, bei dem unter allgemeinem Beifall Bildchen der Gegner Gabriels verbrannt wurden.
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