letzte Kommentare / Das mit der "Querfront"... kristof / Ich hatte nach dem... chat atkins / Huhu, Herr Chat.... kristof


05
Juli
Nur mal angenommen ...
... ich wäre irgendwo in einem Vollzeit-Job fest angestellt und würde verkünden, dass ich nur die Hälfte der Arbeitszeit in meinen Job stecken würde. Um dann auch so freizeitorientiert zu handeln. Dürfte mir mein Arbeitgeber den Lohn um die Hälfte kürzen - oder dürfte er mich gleich ganz rausschmeißen?

Und warum passiert das bei Friedrich Merz dann nicht?

Der heutige Hinterbänkler Merz gibt auch offen zu, dass er höchstens die Hälfte seiner Zeit damit verbringt, die Interessen der Wähler zu vertreten.

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müssen Sie andersrum sehen
vollzeit wär der vielleicht schlimmer für uns
 
Während wir uns alle auf Merz einschießen, sollten wir einfach mal darauf achten, wer noch nebenbei mehr verdient.....

So langsam kann ich manche Parteiverdrossene verstehen. Während Rentnern der Zuverdienst beschränkt wird, besteht für nebenverdienende Politiker die Möglichkeit, neben einer privaten Altersversicherung auch noch auf die Appanagen aus ihrer BT-Tätigkeit zu hoffen. Und hier muss endlich die Schraube angesetzt werden. Da aber leider es gerade die Abgeordneten sind, die darüber zu entscheiden hätten, ist der Ausgang einer solchen Initiative schon abzusehen.

In meinen alten {Variationen}, geschrieben noch als Lichtwesen, führte ich folgendes Zitat an: "Nur Rentner über 65 Jahre dürfen unbegrenzt zu ihrem Altersruhegeld hinzuverdienen, ohne dass dies Auswirkungen auf ihre Rentenbezüge hat. Ob es sich um einen Mini-Job oder um ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis handelt, spielt dabei keine Rolle.

Die Einkünfte müssen allerdings versteuert werden, soweit es sich nicht um Jobs bis zu 400 Euro handelt. So fallen für die erwerbstätigen Rentner auch ermäßigte Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an."

Wenn man nun schaut, welcher Politiker als Vorstandsmitglied in einer AG wirkt, dann kommt sogar noch das SGB zum tragen, das Vorstandsmitglieder von AGs von Sozialabgaben freistellt (§1).

Behinderte allerdings dürfen ihre Abgaben leisten - womit ich bei der Conclusio gelandet bin, dass Behinderte für unsere Gesellschaft wichtiger sind als Politiker!
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